Supervisionstage - individuelle fachliche Unterstützung und Qualitätssicherung
Ein Supervisionstag ist ein Forum für das Vorstellen von erfolgreichen oder „schwierigen“ Fällen, für die gezielt nach beraterischen oder therapeutischen Möglichkeiten und Lösungen gesucht wird. Die Supervision orientiert sich eng an den Zielen des Kollegen, für dessen Fall oder Anliegen Lösungen gesucht werden.
Zu Beginn wird in der Regel ein gemeinsames einsichtiges Modell der Problemsituation entwickelt und auf einer Flip-Chart visualisiert. Ziel der Supervision ist es ca. 80 % der Fragen des Kollegen bzgl. seines Falles bzw. Anliegens zu beantworten. Diese Beschränkung und Konzentration auf das Wesentliche ermöglicht es, relativ viele unterschiedliche Fälle zu besprechen. Die Supervision ist dadurch sehr abwechslungsreich und die Zeit vergeht wie im Fluge.
Supervisionstage bieten darüber hinaus die Möglichkeit, ziel-und lösungsorientierte Ansätze in verschiedenen Kontexten kennenzulernen und den Supervisor/die Supervisorin in der praktischen Fallarbeit zu erleben.
Wir bieten sowohl thematisch vollkommen offene Supervisionen als auch Supervisionen mit einem Schwerpunktthema an.
Die Supervisionen sind offen für Praktiker aller Schulrichtungen. Vorkenntnisse in Erickson’scher Therapie sind nicht erforderlich. Da die Supervision der Fälle erfahrungsgemäß für alle Teilnehmer eines Supervisionstages sehr lehrreich ist, kann man an einem Supervisionstag auch gewinnbringend teilnehmen, wenn man keinen eigenen Fall mitbringt.
Die Supervision ist wie alle Veranstaltungen der MEG-Frankfurt von der Landesärztekammer und/oder der Landespsychotherapeutenkammer zertifiziert.
Sie erhalten für 45 Minuten Supervision einen Fortbildungspunkt.
Ort: Regionalstelle Frankfurt-Gießen,
Frankfurter Str. 19, 65830 Kriftel
Hier finden Sie alle Informationen zu Anreise und Unterkunft.
Für die Teilnahme an der Supervision ist es wegen der Begrenzung der Teilnehmerzahl aus organisatorischen Gründen erforderlich, sich wie zu einem Seminar anzumelden.
Praxisintegration
Um das in den Seminaren Erlernte gut in den Alltag übertragen und die Zwischen den Seminaren gemachten Erfahrungen besprechen und nutzen zu können, bieten wir die „Praxisintegration“ an. Hier kann man alle Fragen klären, die durch die Anwendung im eigenen beruflichen Kontext entstanden sind. Die Praxisintegration hat sich als ein wirksames Mittel erwiesen, das hilft, den positiven Anregungseffekt der Fortbildungen aufrecht zu erhalten und das Gelernte in die eigene Praxis zu integrieren.
Die Praxisintegration bieten wir vor einigen Grundlagenseminaren (B1-B8 und K1- K8) an.
Für 3 Zeitstunden Praxisintegration werden 4 Stunden Supervision angerechnet und zertifiziert.
Die Teilnahme an der Praxisintegration empfehlen wir ganz besonders für Teilnhemer:innen unserer Curricula, das sie sich als „Booster“ dafür erwiesen hat, dass man das in den Seminaren Gelernte in seine Praxis integriert.
Buchbare Supervisionen und Praxisintegrationen
Supervisionstag
Dr. Manfred Prior
1. November 2024
Kriftel bei Frankfurt
120,– €
Supervision Themenschwerpunkt Hochbegabung
Dipl.-Psych. Frauke Niehues
16. Februar 2025
Veranstaltungsort: Gießen
120,– €
Praxisintegration
Dr. Manfred Prior:
14. März 2025
Gießen
35,– €
Praxisintegration
Dr. Manfred Prior
25. April 2025
Gießen
35,– €
Empfehlungen für Fallvorstellungen
Für alle Fallvorstellungen gilt:
Bitte vermeiden Sie alle Informationen über den Klienten, die zu dessen Identifizierung führen könnten.
Nennen Sie keine Namen. Wenn ein Klient z. B. der Direktor einer Firma ist und das für die Supervision wichtig ist, so sollte man nicht den Namen und den Sitz der Firma nennen, sondern sagen: Der Klient leitet eine Firma mit ca … Mitarbeitern.
In der leider noch vielerorts herrschenden herkömmlichen Supervisionskultur und Supervisionspraxis wird Supervision weitgehend auf das Besprechen schwieriger Fälle reduziert. Für die KollegInnen in der Supervisionsrunde sind Berichte von Fällen, die gut oder sogar optimal gelaufen sind, aber oft noch lehrreicher und motivierender als die Fallvorstellungen, bei denen es „hakt“. Deswegen sind Berichte von erfolgreich und gut gelaufenen Fällen von Manfred Prior ausdrücklich gefragt und erwünscht.
Wenn man einen Fall vorstellen will, zu dem man von Manfred Prior und den KollegInnen der Supervisionsrunde Anregungen bekommen will, hat es sich bewährt, wenn man zunächst folgende Punkte erläutert:
1. Was ist die aktuelle Lebenssituation des Klienten?
2. Was ist der Wunsch des Klienten für die Therapie / an den Therapeuten, was ist der Therapieauftrag?
3. Das Wichtigste in Kürze, was die Supervisoren wissen sollten, damit sie gute supervisorische Tipps geben können.
4. Was ist das derzeitige Problem für den Therapeuten/Berater/Coach? Was wünscht er sich von den Supervisoren für dieses Problem? Was ist sein Ziel für die Supervision? Was soll für ihn das Ergebnis der Supervision sein?
Für das Erlangen des Zertifikats „Klinische Hypnose MEG“ ist es erforderlich, dass man 2 Fälle vorgestellt hat, in denen man hypnosetherapeutisch gearbeitet hat. Bitte machen Sie dieses Vorgehen so anschaulich wie möglich. Besonders lehrreich für alle ist eine Veranschaulichung durch eine Videoaufnahme (siehe Fragen und Antworten (sog. FAQs – frequently asked Questions) zur Videosupervision.). Aber eine Videoaufnahme ist keine Vorbedingung dafür, dass das Vorstellen eines hypnotherapeutisch behandelten Falles auf der Teilnahmebescheinigung bestätigt wird. Auch ist es nicht erforderlich, dass das hypnosetherapeutische Vorgehen erfolgreich war.
Besonders viel profitiert in der Regel, wer seine Fälle und sein Vorgehen mit einer Videoaufnahme vorstellt (vorher Einverständnis des Klienten einholen).
FAQ`s zur Videosupervision
Im Sport ist die Analyse von Videoaufnahmen (z. B. von Ausschnitten eines Fußball-, Handball-, Volleyball- oder Tennisspiels) ein selbstverständliches und unverzichtbares Trainingselement, das anschaulich sehr präzise Analysen und Verbesserungsmöglichkeiten aufzeigen hilft.
Wenn man im Rahmen von Beratung und Therapie Videos von Gesprächen, Interaktionen, Tranceinduktionen, (Hypno-)Therapien, einzelnen Formulierungen oder Interventionen sieht und die einzelnen Formulierungen hört, kann man wie im Sport auf die vielen Kleinigkeiten achten, die in der Summe die Leichtigkeit und Natürlichkeit von Therapie ausmachen. Es wird für Außenstehende genau sichtbar, wie der Klient sich verhält, seine Probleme beschreibt und auf die Formulierungen und Interventionen reagiert. Dadurch kann man für die gesehene und gehörte Situation spezifische Alternativen (z. B. Formulierungsalternativen) vorschlagen. Supervision anhand von Videos wird so allem für die vielen Kleinigkeiten mit der großen Wirkung das effektivste Mittel, um Beratung und Therapie zu verbessern. Die Videosupervisionen sind immer die Highlights eines Supervisionstages, die allen Beteiligten unvergleichliche Lernerfahrungen ermöglichen.
Die Anschaffungskosten einer Videokamera kann man steuerlich absetzen.
Wie (Begründung)
Am besten ist es m. E., wenn man eine ehrliche und stimmige Erläuterung für den Wunsch der kontinuierlichen Videoaufnahme gibt, die den Fokus auf das eigene Bemühen richtet, immer noch bessere Arbeit machen zu wollen. Ich sage:
„Ich würde gerne auch bei Ihnen routinemäßig ein Protokoll von unserem Gespräch machen dadurch, dass ich ein kleines Videogerät mitlaufen lassen. Das hat den Vorteil, dass ich mir das noch einmal angucken könnte, wenn ich den Eindruck habe, ich hätte etwas noch besser machen können oder ich habe etwas nicht so ganz richtig verstanden. Ich komme aus Zeitgründen aber nicht so oft dazu. Es ist aber schön, diese Möglichkeit zu haben. Außerdem können natürlich auch Sie sich unser Gespräch durch dieses Protokoll noch einmal vergegenwärtigen. Dann würde ich das auf einen Stick spielen und Ihnen zuschicken. Ich zeige dieses Video niemanden – ich steh ja sowieso unter Schweigepflicht und nehme die sehr ernst – und wenn Sie das jemand anderem als ihrer wichtigsten Vertrauensperson zeigen wollten, wäre es schön, wenn Sie mir das vorher sagen würden.“
Auf Nachfragen und Bedenken gehe ich natürlich ein. Wenn jemand fürchtet zu befangen zu werden, einigen wir uns oft darauf, „das Ding“ mitlaufen zu lassen – in der Regel vergisst man es erfahrungsgemäß recht schnell – und dann am Ende des Gesprächs noch mal zu überlegen, wie wir mit der Aufnahme verfahren – „bisweilen funktioniert die Technik ja auch nicht so, wie man das will…“
Ich finde es unzumutbar, vom Klienten im Vorwege die Pauschalerlaubnis dafür zu erbitten, dass man alle Aufnahmen auch einem Supervisor oder gar einer ganzen Supervisionsgruppe zeigen darf. Ein Klient soll m. E. die Sicherheit haben, dass die Aufzeichnungen der Gespräche niemand anderes als dem Therapeuten und dem Klienten selbst zugänglich gemacht werden. Wenn ich ein Video dann in der Supervision zeigen will, frage ich den Klienten erneut: „Ich treffe mich demnächst mit Kollegen und Kolleginnen im Rahmen meiner kontinuierlichen Weiterbildung. Da überlegen wir gemeinsam, wie wir noch vorgehen, was wir noch anbieten können, damit ein Klient vorankommt und wir die richtigen Anregungen geben, die helfen, dass jemand seine Ziele noch besser erreichen kann. Ich habe davon schon sehr viel profitiert und viele Ideen bekommen, die meinen Klienten dann zugute gekommen sind. Diese Supervision mit den Kollegen, die natürlich alle unter Schweigepflicht stehen ist, eine große Hilfe in meinem Bemühen, immer noch besser zu werden. Mit diesen Kollegen würde ich demnächst gerne eines unserer Videos angucken um zu hören, was die für Ideen haben, wie wir noch vorgehen könnten. Wären Sie damit einverstanden?“
In einer späteren Sitzung danke ich dem Klienten dann durchaus noch einmal für seine Erlaubnis und informiere ihn darüber, was die Kollegen gesagt haben, welche (positiven) Eindrücke die Kollegen bekommen und welche Stärken des Klienten sie dem Video entnommen haben.
Wann (Zeitpunkt)
Bei mir gehört die Ankündigung der Frage nach der Zustimmung zu einem Protokoll mit Hilfe eines Videogerätes zu meiner telefonischen Vorbereitung des ersten Gesprächs. Ich habe damit nur gute Erfahrungen gemacht. Aber dieses Vorgehen passt nicht zu jedem und zu jedem Kontext. Man kann die Frage nach der Zustimmung zu Videoaufnahmen auch erst in der ersten Sitzung ankündigen, wenn der Klient die Videokamera sieht, die sichtbar ausgeschaltet, vom Strom getrennt und vom Klienten abgewendet ist. Da kann man ankündigen, dass man später noch erklären wird, was es mit der Kamera hier auf sich hat, die aber derzeit abgeschaltet ist. Man sollte dem Klienten ersparen, ihn zu Beginn der ersten Sitzung unangekündigt mit der Bitte um Zustimmung zu einer Videoaufnahme zu konfrontieren. Deswegen kündigt man zunächst die Frage um Zustimmung zur routinemäßigen Videoaufnahme an, erläutert, welche Vorteile die Videoaufnahme hat und lässt dem Klienten bis zum nächsten Kontakt Zeit, drüber nachzudenken. Die Erläuterung der Vorteile von Videoaufnahmen kann zu einem Teil der Checkliste eines Erstgespräches werden.
Worauf sollte man beim Kauf einer Kamera achten?
Moderne Digitalkameras mit einem Anschaffungspreis von 300 – 400 Euro haben eine hervorragende Bildqualität. Es kann sich allerdings lohnen, darauf zu achten, dass die Tonqualität es erlaubt, alles leicht und gut zu verstehen. U. U. lohnt sich die Anschaffung und Nutzung eines externen Mikrophons.
Wo und wie stellt man die Kamera auf?
Die Kamera sollte wie das Telefon und ein Computer ein fester Bestandteil des Inventars sein. Die Kamera sollte so stehen, dass die Kamera den Oberkörper des Klienten fokussiert und hinter dem Klienten ein neutraler oder eher dunkler, jedenfalls kein leuchtend heller Hintergrund ist. Aufnahmen mit dem Klienten vor einem hellen Fenster oder einer Lampe führen dazu, dass der Kopf des Klienten sehr dunkel erscheint und die Mimik im Gesicht nur schwer zu erkennen ist. Besser ist es, die Kamera von der Fensterbank oder von der Stehlampe aus in den Raum auf den Klienten zu richten. Bei der Positionierung auf der Fensterbank spart man sich u. U. auch ein Stativ.
Es wird gebeten, Klienten nur in anonymisierter Form vorzustellen, damit keine Rückschlüsse auf die Identität des Klienten gezogen werden können. Bei Fallvorstellungen können Sie die Empfehlungen für Fallvorstellungen berücksichtigen. Die Teilnahme wird für die Erlangung des Zertifikates „Klinische Hypnose MEG“ angerechnet.