FAQ-Supervision

Fragen und Antworten zur Supervision anhand von Videos

Welches sind die Vorteile?

Im Sport ist die Analyse von Videoaufnahmen (z. B. von Ausschnitten eines Fußball-, Handball-, Volleyball- oder Tennisspiels) ein selbstverständliches und unverzichtbares Trainingselement, das anschaulich sehr präzise Analysen und Verbesserungsmöglichkeiten aufzeigen hilft.

Wenn man im Rahmen von Beratung und Therapie Videos von Gesprächen, Interaktionen, Tranceinduktionen, (Hypno-)Therapien, einzelnen Formulierungen oder Interventionen sieht und die einzelnen Formulierungen hört, kann man wie im Sport auf die vielen Kleinigkeiten achten, die in der Summe die Leichtigkeit und Natürlichkeit von Therapie ausmachen. Es wird für Außenstehende genau sichtbar, wie der Klient sich verhält, seine Probleme beschreibt und auf die Formulierungen und Interventionen reagiert. Dadurch kann man für die gesehene und gehörte Situation spezifische Alternativen (z. B. Formulierungsalternativen) vorschlagen. Supervision anhand von Videos wird so allem für die vielen Kleinigkeiten mit der großen Wirkung das effektivste Mittel, um Beratung und Therapie zu verbessern. Die Videosupervisionen sind immer die Highlights eines Supervisionstages, die allen Beteiligten unvergleichliche Lernerfahrungen ermöglichen.

Die Anschaffungskosten einer Videokamera kann man steuerlich absetzen.

Wie und wann bittet man den Klienten um seine Zustimmung zu Videoaufnahmen?

Wie (Begründung):
Am besten ist es m. E., wenn man eine ehrliche und stimmige Erläuterung für den Wunsch der kontinuierlichen Videoaufnahme gibt, die den Fokus auf das eigene Bemühen richtet, immer noch bessere Arbeit machen zu wollen. Ich sage:
„Ich würde gerne auch bei Ihnen routinemäßig ein Protokoll von unserem Gespräch machen dadurch, dass ich ein kleines Videogerät mitlaufen lassen. Das hat den Vorteil, dass ich mir das noch einmal angucken könnte, wenn ich den Eindruck habe, ich hätte etwas noch besser machen können oder ich habe etwas nicht so ganz richtig verstanden. Ich komme aus Zeitgründen aber nicht so oft dazu. Es ist aber schön, diese Möglichkeit zu haben. Außerdem können natürlich auch Sie sich unser Gespräch durch dieses Protokoll noch einmal vergegenwärtigen. Dann würde ich das auf einen Stick spielen und Ihnen zuschicken. Ich zeige dieses Video niemanden – ich steh ja sowieso unter Schweigepflicht und nehme die sehr ernst – und wenn Sie das jemand anderem als ihrer wichtigsten Vertrauensperson zeigen wollten, wäre es schön, wenn Sie mir das vorher sagen würden.“

Auf Nachfragen und Bedenken gehe ich natürlich ein. Wenn jemand fürchtet zu befangen zu werden, einigen wir uns oft darauf, „das Ding“ mitlaufen zu lassen – in der Regel vergisst man es erfahrungsgemäß recht schnell – und dann am Ende des Gesprächs noch mal zu überlegen, wie wir mit der Aufnahme verfahren – „bisweilen funktioniert die Technik ja auch nicht so, wie man das will…“

Ich finde es unzumutbar, vom Klienten im Vorwege die Pauschalerlaubnis dafür zu erbitten, dass man alle Aufnahmen auch einem Supervisor oder gar einer ganzen Supervisionsgruppe zeigen darf. Ein Klient soll m. E. die Sicherheit haben, dass die Aufzeichnungen der Gespräche niemand anderes als dem Therapeuten und dem Klienten selbst zugänglich gemacht werden. Wenn ich ein Video dann in der Supervision zeigen will, frage ich den Klienten erneut: „Ich treffe mich demnächst mit Kollegen und Kolleginnen im Rahmen meiner kontinuierlichen Weiterbildung. Da überlegen wir gemeinsam, wie wir noch vorgehen, was wir noch anbieten können, damit ein Klient vorankommt und wir die richtigen Anregungen geben, die helfen, dass jemand seine Ziele noch besser erreichen kann. Ich habe davon schon sehr viel profitiert und viele Ideen bekommen, die meinen Klienten dann zugute gekommen sind. Diese Supervision mit den Kollegen, die natürlich alle unter Schweigepflicht stehen ist, eine große Hilfe in meinem Bemühen, immer noch besser zu werden. Mit diesen Kollegen würde ich demnächst gerne eines unserer Videos angucken um zu hören, was die für Ideen haben, wie wir noch vorgehen könnten. Wären Sie damit einverstanden?“

In einer späteren Sitzung danke ich dem Klienten dann durchaus noch einmal für seine Erlaubnis und informiere ihn darüber, was die Kollegen gesagt haben, welche (positiven) Eindrücke die Kollegen bekommen und welche Stärken des Klienten sie dem Video entnommen haben.

Wann (Zeitpunkt):

Bei mir gehört die Ankündigung der Frage nach der Zustimmung zu einem Protokoll mit Hilfe eines Videogerätes zu meiner telefonischen Vorbereitung des ersten Gesprächs. Ich habe damit nur gute Erfahrungen gemacht. Aber dieses Vorgehen passt nicht zu jedem und zu jedem Kontext. Man kann die Frage nach der Zustimmung zu Videoaufnahmen auch erst in der ersten Sitzung ankündigen, wenn der Klient die Videokamera sieht, die sichtbar ausgeschaltet, vom Strom getrennt und vom Klienten abgewendet ist. Da kann man ankündigen, dass man später noch erklären wird, was es mit der Kamera hier auf sich hat, die aber derzeit abgeschaltet ist. Man sollte dem Klienten ersparen, ihn zu Beginn der ersten Sitzung unangekündigt mit der Bitte um Zustimmung zu einer Videoaufnahme zu konfrontieren. Deswegen kündigt man zunächst die Frage um Zustimmung zur routinemäßigen Videoaufnahme an, erläutert, welche Vorteile die Videoaufnahme hat und lässt dem Klienten bis zum nächsten Kontakt Zeit, drüber nachzudenken. Die Erläuterung der Vorteile von Videoaufnahmen kann zu einem Teil der Checkliste eines Erstgespräches werden.

 Worauf sollte man beim Kauf einer Kamera achten?

Moderne Digitalkameras mit einem Anschaffungspreis von 300 – 400 Euro haben eine hervorragende Bildqualität. Es kann sich allerdings lohnen, darauf zu achten, dass die Tonqualität es erlaubt, alles leicht und gut zu verstehen. U. U. lohnt sich die Anschaffung und Nutzung eines externen Mikrophons.

Wo und wie stellt man die Kamera auf?

Die Kamera sollte wie das Telefon und ein Computer ein fester Bestandteil des Inventars sein. Die Kamera sollte so stehen, dass die Kamera den Oberkörper des Klienten fokussiert und hinter dem Klienten ein neutraler oder eher dunkler, jedenfalls kein leuchtend heller Hintergrund ist. Aufnahmen mit dem Klienten vor einem hellen Fenster oder einer Lampe führen dazu, dass der Kopf des Klienten sehr dunkel erscheint und die Mimik im Gesicht nur schwer zu erkennen ist. Besser ist es, die Kamera von der Fensterbank oder von der Stehlampe aus in den Raum auf den Klienten zu richten. Bei der Positionierung auf der Fensterbank spart man sich u. U. auch ein Stativ.